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Wärmebrückennachweis
Eine Wärmebrücke, umgangssprachlich auch als Kältebrücke bezeichnet, ist ein Bauteilbereich des Gebäudes, durch den die Raumwärme schneller fließt als durch flächige Bauteile. Es wird unterschieden zwischen geometrischen und materialbedingten Wärmebrücken.
Die erhöhte Wärmeleitung an der Wärmebrücke verursacht einen erhöhten Heizwärmebedarf, aber auch eine geringere Oberflächentemperatur auf der „warmen Seite“. Dadurch kann es zur Unterschreitung der Taupunkttemperatur und zum Tauwasserausfall kommen. Bei geeigneten Umgebungsbedingungen führt dies zur Schimmelpilzbildung im Gebäude.
Aus diesen Gründen sind Wärmebrücken zu vermeiden und zu minimieren!
Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz sind nach DIN 4108 und nach Gebäudeenergiegesetz einzuhalten und nachzuweisen. Dabei muss eine Mindestoberflächentemperatur von 12,6ºC gemäß den normierten Randbedingungen eingehalten werden, damit ein Tauwasserausfall und somit eine Schimmelpilzbildung vermieden wird.


Methoden zur Wärmebrückenbetrachtung beim Nachweis der Transmissionswärmeverluste
- Vereinfachte Methode: Bei dieser Vorgehensweise werden die Wärmebrücken am Gebäude nicht nachgewiesen und berechnet. Dafür muss auf den Gesamtwärmeverlust des Gebäudes ein Aufschlag in Form einer Erhöhung des mittleren U-Wertes addiert werden. Dieser beträgt: ΔUWB= 0,10 W/(m2·K) auf die gesamte Gebäudehülle.
- Pauschale Methode: Die Wärmebrücken-Bewertung erfolgt nach dem Beiblatt 2 der DIN 4108. Hierbei werden beispielhafte fachgerechte Ausführungen von Wärmebrücken aus dem Neubaubereich dargestellt, welche alle den Mindestwärmeschutz einhalten. In diesem Fall darf ein verbesserter Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB= 0,05W/(m2·K) nach Verfahren: A oder ΔUWB= 0,03W/(m2·K) nach Verfahren: B verwendet werden. Diese Methode wird auch als Gleichwertigkeitsnachweis bezeichet. Sind vereinzelte Wärmebrücken abweichend vom Beiblatt 2, ist zu prüfen, ob der erweiterte Gleichwertigkeitsnachweis anzuwenden ist oder die dritte/nachfolgende Methode.
- Detaillierte Methode: Hierbei wird der genaue Wärmebrückenfaktor durch ein spezifisches Berechnungsverfahren ermittelt und zum globalen Transmissionswärmeverlust addiert. Den höhere Berechnungsaufwand rechtfertig oftmals ein besseres Endergebnis. Im Besonderen findet diese Methode bei Energieeffizienzhäusern seine Anwendung. Daher lassen sich mit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung andere teurere Maßnahmen verringern, ohne das gewünschte energetische Anforderungsniveau herabzusetzen. Zur Einhaltung der Anforderungen eines Neubaus insbesondere bei der Verwendung von KfW-Fördermitteln (erhöhtes Anforderungsniveau) ist eine detaillierte Wärmebrückenberechnung notwendig und führt bei deutlich geringeren Kosten zum gleichen energetischen Niveau als z.B. eine Erhöhung der Außenwand-Dämmdicke.
Auf Grundlage Ihrer Planungsunterlagen bieten wir für Ihren Neubau oder Ihre Bestandssanierung die Erfassung und die Berechnung des Wärmebrückenfaktors an.
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