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Einzelbauteilnachweise

Wenn Sie eine oder mehrere Einzelmaßnahmen an Ihrem Gebäude durchführen lassen wollen und diese Maßnahme(n) unter die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt, benötigen Sie zulässige Berechnungsnachweise.

Die Sachverständigen des Energieberatungsbüro Zywietz stellen Ihnen die Bestätigung über die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes aus.

Gleiches gilt für geförderte Bauvorhaben, deren Einzelmaßnahmen den Kriterien des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) erfüllen müssen.

Wir erstellen hierzu alle notwendigen Berechnungen und Nachweise und prüfen die Angebote der Bauausführenden auf Übereinstimmung mit der Planung oder mögliche Alternativen.

Einzelbauteilnachweis U-Wert Gebäudeenergiegesetz
Einzelmaßnahmen Bundesförderung Energieeffizienz

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