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BAFA-Förderung
Im Allgemeinen werden die Kriterien zur Förderung im BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) geregelt. Es gilt: Was gefordert wird, kann nicht gefördert werden. Bauschaffende, die bereit sind energieeffizient zu Sanieren aber kein Effizienzhaus erreichen oder über die KfW fördern lassen wollen, können einen Förderzuschuss vom BAFA erhalten.
Gefördert werden sogenannte Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen mit einem Zuschuss. Für die Förderung ist zur Antragstellung ist eine „Technische Projektbeschreibung“ zu erstellen und nach Bauausführung ein „Technischer Projektnachweis“ – beides ist nur vom zugelassenen Energieeffizienz-Experten auszustellen. Die Kosten zur Fachplanung sowie Baubegleitung werden mit 50% bezuschusst.

Eine Ausnahmen bildet die Heizungsförderung. Diese Einzelmaßnahme ist wiederum bei der KfW zu beantragen. Aber welche Kriterien die Einzelmaßnahmen beim BAFA erfüllen müssen, ist vor Vorhabensbeginn zu bestimmen und mit den Angeboten der Handwerker abzugleichen. Des Weiteren ist in den Handwerkerangeboten darauf zu achten, dass die aufschiebende oder auflösende Bedingung sowie ein Liefer- und Leistungsdatum enthalten ist.
Das heißt, nehmen Sie vor Baubeginn und vor Vorhabensbeginn Kontakt mit unseren Experten vom Energieberatungsbüro Zywietz auf, um Ihnen die Förderzuschüsse zu sichern. Denn als Vorhabensbeginn gilt die Beauftragung der bauausführenden Firma.
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