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Lüftungskonzept

Die DIN 1946-6 verlangt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Sanierungen. Gerne erarbeiten wir Ihnen ein individuelles Lüftungskonzept für Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben.

Für Sanierungen ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet wird. Das heißt es muss festgelegt werden, wie aus Sicht der Hygiene, des Feuchte- und Bautenschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann.

Herzstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität:


Lüftung zum Feuchteschutz

Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmedämmniveau zur Gewährleistung des Feuchte- und Bautenschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein.


Reduzierte Lüftung

Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards sowie des Bautenschutzes bei Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sichergestellt sein.


Nennlüftung

Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.


Intensivlüftung

Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, müssen lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorgesehen werden. Das kann die zusätzliche Lüftung über Schächte oder in der Außenhülle eingelassene Ventile, sog. Außenwandluftdurchlässe (ALD), sein oder über die ventilatorgestützte Lüftung von technischen Wohnungslüftungsanlagen erfolgen. Für diese Stufe ist es unzulässig, aktive Fensterlüftung durch die Bewohner einzuplanen, denn Lüftung zum Feuchteschutz muss nutzerunabhängig funktionieren! Bei der ventilatorgestützten Lüftung kann das aktive Öffnen der Fenster für die Intensivlüftung berücksichtigt werden. Bei erhöhten Anforderungen an Energieeffizienz, Schallschutz und Raumluftqualität ist immer eine ventilatorgestützte Lüftung empfehlenswert.

Lüftungskonzept Feuchteschutz Heizkosten

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