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Sommerlicher Wärmeschutz

Der Überhitzung von Räumen vorzubeugen ist das wesentliche Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes. Dabei geht es um ein behagliches Innenraumklima während der Sommermonate, aber gleichzeitig auch um den Energieverbrauch zur Kühlung möglichst gering zu halten.


Der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt und für neu zu errichtende Wohngebäude und Nichtwohngebäude verpflichtend. Darüber hinaus müssen bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um mehr als 50m2 die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes eingehalten werden. Die DIN 4108-2 legt Grenzwerte fest, die im Nachweisverfahren eingehalten werden müssen.

Wärmeschutz Fenster Wohngebäude Neubau
Fenster Sommermonate Energieberatung

Der Sommerliche Wärmeschutznachweis erfolgt raumweise in Abhängigkeit von:

  • Standort (Deutschland ist in die Klimaregionen A, B und C eingeteilt)
  • Ausrichtung des Gebäudes nach Himmelsrichtungen
  • Leichtbauweise oder Massivbau: Bauweise und eingesetzte Materialien beeinflussen die Temperaturleitfähigkeit und Wärmespeicherfähigkeit der Konstruktion
  • Sonnenschutz und Verglasung: Art der Verglasung und Wirksamkeit des eingesetzten Sonnenschutzes als entscheidende Parameter
  • Lüftung und richtiges Nutzerverhalten: Schließen und Verschatten der Fenster an heißen Sommertagen, Lüftung der Räume während der kühlen Nachtstunden


Bei komplexeren Bauvorhaben kann auch eine Simulationsrechnung erforderlich werden, um die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes nachzuweisen.

Wir beraten Sie gern hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes und erstelle Ihnen die notwendigen Nachweise in Abhängigkeit Ihres Bau- oder Sanierungsvorhabens.


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